Fährten und Stöber Trainer und Kursleiter im ÖGV

Der Fährtentrainer, Stöbertrainer, sowie Kursleiter in der Fährte und im Stöbern im ÖGV sind  geschulte und geprüfte Personen, die in den Ortsgruppe die Ausbildung von Hundeführern und deren Hunde zum Fährtensuchhund und Stöberhund übernehmen können.

Fährtenleger
im ÖGV

Der Fährtenleger im ÖGV ist eine geschulte und geprüfte Person, die Prüfungskonform eine Spur im Gelände hinterläßt. Dadurch wird dem Leistunsgrichter die Möglichkeit geboten, das Suchverhalten und die Nasenarbeit des Hundes objektiv zu beurteilen.

Voraussetzungen

Für den ÖGV Fährtentrainer und Stöbertrainer ist es notwendig die Hundetrainerausbildung im ÖKV und ÖGV absolviert zu haben. Nach dieser absolvierten Ausbildung kann sich der Trainer mit spezieller Weiterbildungen bei ÖGV Fährtentrainer -kursleiterseminaren zum ÖGV Fährtentrainer -kursleiter, bei ÖGV Stöbertrainer- kursleiterseminaren zum ÖGV Stöbertrainer- kursleiter ausbilden lassen. Die Ausbildung eines eigenen Fährtenhundes in der Prüfungstufe FH2, IPO-FH1, IPO2 oder ÖPO3 beziehungsweise StPr1 ist ebenfalls dafür notwendig.

Für die Ausbildung zum Fährtenleger ist keine spezielle Voraussetzung notwendig. Das Wichtigste ist das Interesse an der Fährtenarbeit und eine gewisse Fähigkeit sich im Gelände zurecht zu finden.



Ausbildung

Im ÖGV werden laufend Seminare zur Ausbildung zum Fährtentrainer und Fährtenleger abgehalten. Die Termine findet ihr auf dieser Webseite unter TERMINE.

 


Den Ausbildungsplan und Voraussetzung für Fährtenleger und Fährtentrainer -kursleiter findet ihr hierAusbildungsplan >>.


Den Ausbildungsplan und Voraussetzung für Stöbertrainer -kursleiter findet ihr hierAusbildungsplan >>.

Eine permanente Weiterbildung im ÖGV in Form von Seminaren ist vorgesehen.